Unser Ziel ist die jeweils bestmögliche und effizienteste Lösung für unsere Mandanten! Dabei bringen wir gerne unseren breiten Erfahrungsschatz und unser fachübergreifendes Wissen konsequent und motiviert ein. Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus den unterschiedlichen Schwerpunktbereichen.

Miet- und Pachtzinsminderung in Corona-Zeiten

Auf Grund CoVid-19 bedingten Zwangsschließungen von Geschäften und Betrieben, stellt sich die Frage, ob dennoch weiterhin Miete und Pacht und wenn ja, in welcher Höhe bezahlt werden muss.

Höhere Gewalt – Corona-Pandemie: Wer kann sich auf höhere Gewalt berufen?

Epidemien bzw. Pandemien werden landläufig als „höhere Gewalt“ bezeichnet. Die Rechtslage lässt es nicht zu, allein aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus vertragliche Pflichten nicht zu erfüllen. Folgemaßnahmen - wie behördlich verfügte Werkschließungen, Importverbote - können als Ereignisse gewertet werden, die die Einhaltung von Verträgen durch Betroffene unmöglich machen. Grundsätzlich müssen aber Leistungspflichtige ihre Leistungen erbringen, sofern sie dabei alle gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Krisenverordnungen) einhalten können. Erbringen sie ihre Leistung schuldhaft nicht, werden sie schadenersatzpflichtig. Durch die Corona-Pandemie als solche wurden ja die Gesetze nicht außer Kraft gesetzt.

Da immer eine fallbezogene Einzelbeurteilung vorzunehmen ist, wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie eingehend zu dem Thema. 

Rechtliches zum E-SCOOTER

Für die neuen Trendsportgeräte wurde die Straßenverkehrsordnung (31. Novelle) angepasst.

In § 88b StVO ist von Klein- und Minirollern die Rede, welche eine höchste zulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt bzw. 25 km/h haben dürfen. Das Fahren von diesen auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten; außer die zuständige Behörde hat dies mittels Verordnung erlaubt.

Auf Fahrbahnen, auf denen auch das Radfahren erlaubt ist, ist auch das Fahren mit Klein- und Minirollern zulässig.

Rollerfahrer haben sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet, noch behindert werden. Sie haben ihre Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anzupassen.

Kinder unter 12 Jahren dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, außer in Wohnstraßen, nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person fahren, wenn sie keinen Radfahrausweis haben.

Ampelregelungen sind natürlich zu befolgen.

Ebenso gilt die 0,8-Promille-Grenze!

 

Erbrecht bei Scheidungen/Trennungen

Der/die ehemalige Partner/in verliert sein gesetzliches Erbrecht bei Auflösung der Ehe, eingetragenen Partnerschaft bzw. Lebensgemeinschaft. Auch wenn er/sie im Testament bedacht wurde?

JA! Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gilt die letztwillige Verfügung in Bezug auf den/die ehemalige Partner/in als aufgehoben, da die Angehörigenstellung durch die Auflösung wegfällt. Außer der Erblasser hat genau das Gegenteil im Testament angeordnet.

2 Ob 192/18a, NZ 2019/82

 

 

Verweigerung Alkoholtest - Führerscheinentzug

Der Verwaltungsgerichtshof hat erneut darauf hingewiesen, dass ein Verhalten des Probanden, das zu einer Verfälschung des Messergebnisses führen kann, als Weigerung gilt!



Eine Belehrung durch die Beamten ist erforderlich: So darf man während der Wartezeit (grundsätzlich 15 Minuten) nichts essen, nichts trinken und auch "sonst nichts in den Mund nehmen"; das gilt zB auch für Strauchblätter, Schnee, Kaugummis und Zigaretten. Irrelevant ist, ob das gesetzte Verhalten das Messergebnis überhaupt beeinflusst hat! Damit droht die Höchststrafe - man wird also so behandelt, als hätte man zumindest 1,6 Promille.

FOLGEN: Mehrere tausend Euro Strafe, Führerscheinentzug für mind. 6 Monate, Nachschulung, Amtsarzt, verkehrspsychologische Untersuchung.

VwGH Ra 2019/42/5713; JusGuide 2019/42/5713

Ersatzfähigkeit von Gefühlsschäden

Der Ersatz für einen erlittenen Gefühlsschaden ist möglich. Über die im Gesetz geregelten Fälle hinaus sind Gefühlsschäden im Allgemeinen, aber auch bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten (zB bei Stalking) ersetzbar. Es ist auf die Dauer und Intensität der seelischen Schmerzen abzustellen.