Verweigerung Alkoholtest - Führerscheinentzug
Der Verwaltungsgerichtshof hat erneut darauf hingewiesen, dass ein Verhalten des Probanden, das zu einer Verfälschung des Messergebnisses führen kann, als Weigerung gilt!
Eine Belehrung durch die Beamten ist erforderlich: So darf man während der Wartezeit (grundsätzlich 15 Minuten) nichts essen, nichts trinken und auch "sonst nichts in den Mund nehmen"; das gilt zB auch für Strauchblätter, Schnee, Kaugummis und Zigaretten. Irrelevant ist, ob das gesetzte Verhalten das Messergebnis überhaupt beeinflusst hat! Damit droht die Höchststrafe - man wird also so behandelt, als hätte man zumindest 1,6 Promille.
FOLGEN: Mehrere tausend Euro Strafe, Führerscheinentzug für mind. 6 Monate, Nachschulung, Amtsarzt, verkehrspsychologische Untersuchung.
VwGH Ra 2019/42/5713; JusGuide 2019/42/5713