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Verweigerung Alkoholtest - Führerscheinentzug

Der Verwaltungsgerichtshof hat erneut darauf hingewiesen, dass ein Verhalten des Probanden, das zu einer Verfälschung des Messergebnisses führen kann, als Weigerung gilt!



Eine Belehrung durch die Beamten ist erforderlich: So darf man während der Wartezeit (grundsätzlich 15 Minuten) nichts essen, nichts trinken und auch "sonst nichts in den Mund nehmen"; das gilt zB auch für Strauchblätter, Schnee, Kaugummis und Zigaretten. Irrelevant ist, ob das gesetzte Verhalten das Messergebnis überhaupt beeinflusst hat! Damit droht die Höchststrafe - man wird also so behandelt, als hätte man zumindest 1,6 Promille.

FOLGEN: Mehrere tausend Euro Strafe, Führerscheinentzug für mind. 6 Monate, Nachschulung, Amtsarzt, verkehrspsychologische Untersuchung.

VwGH Ra 2019/42/5713; JusGuide 2019/42/5713