Polizist muss sich im Einsatz filmen lassen
Laut dem Obersten Gerichtshof muss sich ein Polizist im Einsatz gefallen lassen, gefilmt zu werden.
Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 27.6.2019 zu 6 Ob 6/19d wörtlich ausgesprochen, dass die Staatsgewalt bei einem hoheitlichen Einsatz mit Zwangsgewalt akzeptieren müsse, dass diese Vorgänge festgehalten werden, zumal dadurch auch ein gewisser präventiver Effekt gegen allfällige rechtswidrige Übergriffe erreicht werde. Untersagt wurde allerdings die Veröffentlichung des Materials.