Kein Rücktritt vom Kauf am Messestand
Ein Kauf an einem Messestand ist einem Kauf in einem Geschäft im Hinblick auf das Rücktrittsrecht gleichgestellt. Vertragsabschlüsse an Messeständen sind somit verbindlich. Insofern ein Kunde dennoch den Rücktritt erklärt, kann der Verkäufer Schadenersatz verlangen.