Erbrecht bei Scheidungen/Trennungen
Der/die ehemalige Partner/in verliert sein gesetzliches Erbrecht bei Auflösung der Ehe, eingetragenen Partnerschaft bzw. Lebensgemeinschaft. Auch wenn er/sie im Testament bedacht wurde?
JA! Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gilt die letztwillige Verfügung in Bezug auf den/die ehemalige Partner/in als aufgehoben, da die Angehörigenstellung durch die Auflösung wegfällt. Außer der Erblasser hat genau das Gegenteil im Testament angeordnet.
2 Ob 192/18a, NZ 2019/82