Unser Ziel ist die jeweils bestmögliche und effizienteste Lösung für unsere Mandanten! Dabei bringen wir gerne unseren breiten Erfahrungsschatz und unser fachübergreifendes Wissen konsequent und motiviert ein. Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus den unterschiedlichen Schwerpunktbereichen.
Mietzinsminderung
Will der Mieter eine Mietzinsminderung wegen Mängel am Mietgegenstand (z.B. durchfeuchtete Wände und dgl.) geltend machen, so ist dafür eine schriftliche Anzeige des Mieters Voraussetzung.
Summer Schertler Kaufmann Rechtsanwälte GmbH
Dr. Arnulf Summer Dr. Nikolaus Schertler Dr. Thomas Kaufmann Mag. Ralph Summer
Kirchstraße 4 6900 Bregenz
T +43 5574 47244 F +43 5574 52545 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!