Unser Ziel ist die jeweils bestmögliche und effizienteste Lösung für unsere Mandanten! Dabei bringen wir gerne unseren breiten Erfahrungsschatz und unser fachübergreifendes Wissen konsequent und motiviert ein. Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus den unterschiedlichen Schwerpunktbereichen.

Unterhaltsrecht

Kein Unterhalt für "Bummelstudenten". Es kommt auf die Durchschnittsstudiendauer an, wie lange ein Unterhaltspflichtiger für sein Kind aufkommen muss. Ein Studium muss ernsthaft und zielstrebig betrieben werden und muss es dem Unterhaltspflichtigen möglich und zumutbar sein, sich an den Kosten zu beteiligen. Eine Rückforderung von bereits bezahltem Unterhalt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.