Rückforderungsansprüche bei Lebensversicherungen
Neben dem Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen bei fehlerhafter Kunden-Info hat das Handelsgericht Wien in 1. Instanz entschieden, dass den Betroffenen bei Vertragsauflösung ein Anspruch auf Zahlung aller Prämien zuzüglich Zinsen zusteht. Bisher haben Versicherungen nur den Rückkaufswert angeboten.