Vereinfachte GmbH-Gründung
Die Regierungsvorlage für das Deregulierungsgesetz 2017 sieht vor, dass ab Juli 2017 GmbHs, deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer eine natürliche Person ist, ohne Notwendigkeit eines Notariatsakts gegründet werden können. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen, die Teil des Maßnahmenpakets zur Förderung von Start-Ups sind, am 1. Juli 2017.