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Geldstrafe für Mutter, die Kind negativ beeinflusste

Der Oberste Gerichtshof hat aktuell eine Geldbuße in Höhe von EUR 500,00 bestätigt. Diese wurde über eine Mutter verhängt, die durch ihr Verhalten das Kind so beeinflusst hatte, dass dieses den Vater nicht mehr sehen wollte.

Der Elternteil, der erziehungsberechtigt ist, sei "verpflichtet, einer unberechtigten Ablehnung des persönlichen Kontakts zum anderen Elternteil durch das Kind entgegenzuwirken".
 
Somit hat man das Kind so gut als möglich auf die Kontakte mit dem anderen Elternteil vorzubereiten; anschließend den Besuch zu verarbeiten.
 
Keine Gültigkeit hat dies bei nachvollziehbaren Gründen.
 
OGH 20.1.2021
3 Ob 206/20w